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Führungszeugnisse werden von verschiedenen privaten und öffentlichen Stellen angefordert. Sie dienen als Nachweis, dass jemand nicht vorbestraft ist. Die Auskunft aus dem Bundeszentralregister wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt.
Das Führungszeugnis können Sie online beim Bundesamt für Justiz oder persönlich bei der Meldebehörde Ihrer Haupt- oder Nebenwohnung beantragen. Bei persönlicher Antragstellung leiten wir den Antrag an das Bundesamt für Justiz zur Prüfung und Erledigung weiter. Hier wird das Führungszeugnis ausgestellt und entweder an Sie oder an die benannte Behörde geschickt.
Führungszeugnis für private Zwecke Sie bekommen das Führungszeugnis mit der Post zugeschickt und können es an die Stelle (zum Beispiel Verein, Personalbüro) weiterleiten, die das Führungszeugnis von Ihnen angefordert hat.
Führungszeugnis für eine Behörde Wenn Sie das Führungszeugnis für eine Behörde benötigen, wird der genaue Verwendungszweck im Antrag vermerkt und das Führungszeugnis direkt dorthin gesandt. Wenn Sie vorher erfahren wollen, was in Ihrem Führungszeugnis steht, können Sie bei einem Amtsgericht Ihrer Wahl Einsicht nehmen.
Erweitertes Führungszeugnis Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen vor allem Personen, die hauptberuflich oder ehrenamtlich im Kinder- und Jugendbereich tätig sind oder tätig werden wollen (zum Beispiel Schule, Sportverein). Dieses enthält auch Eintragungen, die für die Prüfung der Eignung für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen von besonderer Bedeutung sind. Aufgrund gesetzlicher Regelungen kann die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses auch für Tätigkeiten im Erwachsenenbereich verlangt werden (zum Beispiel in bestimmten Einrichtungen für Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftige). In diesem Fall werden Sie von Ihrer Arbeitsstelle informiert. Für den Antrag müssen Sie eine schriftliche Bestätigung der Stelle vorlegen, die das erweiterte Führungszeugnis von Ihnen verlangt.
Europäisches Führungszeugnis Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen. In dieses Führungszeugnis werden auch die Eintragungen aufgenommen, die im Strafregister des Herkunftslandes gespeichert sind.
Führungszeugnis für Ehrenamtliche Wenn Sie für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit bei einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung ein Führungszeugnis oder ein erweitertes Führungszeugnis brauchen, dann bekommen Sie hier alle Informationen.
Voraussetzung für den Antrag auf ein Führungszeugnis ist die Vollendung des 14. Lebensjahres.
Voraussetzungen für Ehrenamtliche
Sie bekommen das Führungszeugnis gebührenfrei. Dazu benötigen Sie einen Nachweis über Ihre ehrenamtliche, gemeinnützige Tätigkeit.
Der Antrag auf ein Führungszeugnis kann bei der Meldebehörde der gemeldeten Haupt- und auch Nebenwohnung gestellt werden. Personen, die nicht im Bundesgebiet gemeldet sind, müssen den Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz stellen.
Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist rechtlich nicht möglich. In Ausnahmefällen kann eine Person Ihres Vertrauens als Bote den von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Antrag abgeben und dazu Ihren Ausweis im Original vorlegen. Eine Kopie des Ausweises reicht in diesem Fall nicht aus
Das Mindestalter für ein Führungszeugnis ist 14 Jahre. Für Jugendliche unter 18 Jahren können die Eltern (Sorgeberechtigte, gesetzliche Vertreter) das Führungszeugnis beantragen.
Persönliche Antragstellung
Sie können den Antrag im Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten stellen.
Online-Antrag
Wenn Sie einen elektronischen Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion oder eine eID-Karte besitzen, können Sie Ihr Führungszeugnis online über den unten stehenden Link direkt beim Bundesamt für Justiz beantragen.
Für einen persönlichen Termin vor Ort ist ein gültiger Pass oder Personalausweis erforderlich. Drittstaatsangehörige benötigen einen Reisepass.
Führungszeugnis für eine Behörde
Verwendungszweck und genaue Bezeichnung der Behörde (Anschrift mit Postleitzahl)
Erweitertes Führungszeugnis
Schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der bestätigt wird, dass die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Führungszeugnis für Ehrenamtliche
Identitätsnachweis: Pass oder Personalausweis
Nachweis über Ihre ehrenamtliche, gemeinnützige Tätigkeit (ausgestellt auf Ihren Namen, mit Stempel und Unterschrift der Einrichtung/Organisation, für die Sie tätig sind)
zusätzlich beim erweiterten Führungszeugnis: Aufforderungsschreiben (der Stelle, die das Führungszeugnis von Ihnen verlangt)
13,00 €
Führungszeugnis für Ehrenamtliche
Gebührenfrei (bei Nachweis einer ehrenamtlichen, gemeinnützigen Tätigkeit)
Frau Brigitte Zweyer
Zimmer Nr. 2
Schulstr. 16
96120 Bischberg
(0951) 9663814
(0951) 9663899
Frau Sophie Schrepfer
(0951) 9663825
(0951) 9663899
Herr Kilian Vollmer
(0951) 9663831
(0951) 9663899
Montag bis Freitag:
7:30 bis 12:00 Uhr
Zusätzl. Donnerstag:
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