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Trinkwasserversorgung

Bekanntmachung der Gemeinde Bischberg hinsichtlich der

Trinkwasserversorgung im Gemeindegebiet

 

Die Gemeinde Bischberg versorgt die Gemeindebürger

 

                    - in Bischberg, die Tiefzone (siehe Plan)

                    - im Industriegebiet Trosdorf

                    - im Ortsteil Weipelsdorf

 

aus dem eigenen Tiefbrunnen im Weipelsdorfer Tal mit so genanntem Eigenwasser,

 

 

                   - die Hochzone von Bischberg (siehe Plan)

                     und den Weiler Rothof

                   - den Gemeindeteil Trosdorf (ohne Industriegebiet)

                   - den Gemeindeteil Tütschengereuth

 

mit Fernwasser von der Fernwasserversorgung Oberfranken (FWO), Trinkwasseraufbereitungsanlage Rieblich.

(Link zu den aktuellen ausführlichen Wasseranalysen und Gutachten der FWO Oberfranken: bitte hier klicken!)

 

 

Bei den letzten Untersuchungen wurden folgende Härtewerte festgestellt:

 

Versorgungs-

zone

Versorgungs-

bereich

Gesamthärte

Grad deutsche

Härte (°dH)

Härtebereich

(frühere Einteilung)

Härtebereich (neu)

Millimol

Calciumcarbonat

je Liter

Eigenwasser

Tiefbrunnen I

Tiefbrunnen II

Gemischtes Eigenwasser

Bischberg Tiefzone

Trosdorf Industriegeb.

 

 

 

11,5 °dH

 

 

 

2

 

 

 

 

mittel

2 mmol/l

Fernwasser

 

Bischberg Hochzone

Weiler Rothof

Weipelsdorf

Trosdorf

Tütschengereuth

 

 

6,4° dH

 

 

1

 

 

weich

1,14 mmol/l

 

 

Im beigefügten Lageplan sind die Grundstücke in der Hochzone von Bischberg schwarz umrandet dargestellt (östliche und westliche Hochzone).

Alle nicht umrandeten Grundstücke befinden sich in der Tiefzone und haben Eigenwasser.

In Zweifelsfällen erteilt das Bauamt der Gemeinde Bischberg Auskünfte.

 

Dem Härtegrad des Wassers kommt eine große Bedeutung zu. Davon abhängig ist die Menge z.B. an Salz und Reiniger beim Spülmaschinenbetrieb oder von Waschmittel beim Waschmaschinenbetrieb. Die in diesen Mitteln enthaltenen Zusatzstoffe belasten über das Abwasser die Umwelt und sollten daher auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt bleiben. Gleichzeitig entlastet ein geringerer Mittelverbrauch auch Ihren Geldbeutel.

 

Bisherige Härtebereiche für Trinkwasser

 

Auf den Waschmittelpackungen sowie an den meisten Einstellvorrichtungen der Hausgeräte wurde bisher die Härte in Bereiche unterteilt.

 

Härtebereich 1 (weich) = bis 7° dH

Härtebereich 2 (mittel) = von 7° bis 14° dH

Härtebereich 3 (hart)  = von 14° bis 21° dH

Härtebereich 4 (sehr hart) = über 21° dH

 

 

Neue Härtbereiche für Trinkwasser

 

Der Deutsche Bundestag hat am 01. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, WRMG) beschlossen. Das Gesetz ist am 05.05.2007 in Kraft getreten (BGBl I, v. 04.05.07, S. 600).

 

Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen in Zukunft verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:

 

  - Härtebereich weich:

   weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4° dH)

 

- Härtebereich mittel:

   1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4° bis 14° dH)

 

- Härtebereich hart:

   mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14° dH)

 

Die neuen drei Härtebereiche lösen die alten vier Bereiche ab. Die Angaben müssen in Millimol Calciumcarbonat pro Liter erfolgen (was für Härteangaben international gebräuchlich ist). Es wird davon ausgegangen, dass weiterhin die Gesamthärte (Summe der Konzentrationen von Calcium und Magnesium, berechnet als Calciumcarbonat) anzugeben ist. Das Gesetz macht hierzu allerdings keine Aussage.

 

Die neuen Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht; die EG-Detergenzien-Verordnung verpflichtet die Waschmittelhersteller zur Angabe von Dosierempfehlungen für diese drei Härtebereiche.

 

 

Anlage:

1 Lageplan

2 FWO Trinkwasseranalyse

3 Umfassende Trinkwasseruntersuchung

 

Gemeinde Bischberg

 

- Bauamt -

 

Bitte zum download anklicken:

 

PfeilLageplan Lageplan Trinkwasser Härtegrad (pdf)

 

 

Klicken Sie hier um die Trinkwasseranalyse zu öffnen:

Trinkwasseranalyse

 

 

 

Anzeigepflicht für Nicht-Trinkwasseranlagen im Haushalt

 

Wird Brauchwasser aus Zisternen oder Brauchwasserbrunnen im Haushalt verbraucht (z.B. Toilettenspülungen, Waschmaschinen, etc.), sind diese Anlagen nach §13 Abs. 4 TrinkwV beim Landratsamt Bamberg unter Verwendung des nachfolgenden Formulars anzuzeigen. Eine Nicht-Beachtung der Anzeigenpflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeld belegt werden!

 

Das Formular befindet sich auf der Homepage der Gemeinde Bischberg unter Informationen/Trinkwasserversorgung oder im Bauamt der Gemeindeverwaltung.

 

Anmerkung:

Nicht anzuzeigen sind Zisternen, die ausschließlich der Gartenbewässerung dienen!

 

Laden Sie das Formular mit nachfolgendem Link herunter:

 

Meldeformular Nicht-Trinkwasseranlage

 

 

 

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