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Schutz der Wasserversorgungsanlagen zur Winterzeit

Bischberg, den 22. 10. 2015

Wie jedes Jahr erinnert mit Beginn der kalten Jahreszeit die Gemeinde alle Grundstücksbesitzer daran, Wasserleitungen rechtzeitig winterfest zu machen und empfiehlt folgende vorbeugende Maßnahmen zum Schutz vor Frost und Schäden:

 

  • Alle nicht benutzen Leitungen sollten abgestellt und entleert und die besonders frostgefährdeten Anlageteile wie z.B. Leitungen in Dachböden, an Außenmauern, in nicht benutzen Räumen etc., vor allem aber Wasserbehälter und Wasserzähler durch Umwickeln mit geeigneten Materialien isoliert werden. Bei besonderes starkem Frost empfiehlt es sich, das Wasser ganz abzustellen und die Leitungen zu entleeren. 
  • Erhöhte Aufmerksamkeit sollte Wasserzählern in Neubauten geschenkt werden, da sie im besonderen Maße der Kälteeinwirkung ausgesetzt sind. Um die Wasserzufuhr zu sichern, ist beim Sinken der Temperaturen bis zum Gefrierpunkt der Raum, in dem sich der Wasserzähler befindet, rechtzeitig zu heizen bzw. zu isolieren. Diese Maßnahme macht sich bezahlt, denn für die Auswechslung und Reparatur aufgefrorener Wasserzähler könne im Einzelfall hohe Kosten anfallen.
  • Auf Antrag baut er Wasserwart der Gemeinde nicht genutzte und besonders gefährdete Wasserzähler vor Winterbeginn gegen Kostenerstattung aus und installiert sie wieder im Frühjahr.
  • Sind Waschbecken oder Toiletten dennoch eingefroren, so darf nur mit lauwarmen Wasser aufgetaut werden. Bei eingefrorenen Leitungen ist es ratsam, einen Fachmann oder einen zugelassenen Installateur zu Rate zu ziehen, da Lötlampen in der Hand von Laien beträchtliche Schäden und schwere Unfälle verursachen können.

 

Am besten sind vorbeugende Maßnahmen, um ohne unliebsame Überaschungen gut über den Winter zu kommen.

 

Gemeinde Bischberg

- Bauamt -

 
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