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Einschränkung des Anliegergebrauchs an Flüssen und Bächen: Wasserentnahmen zur Bewässerung nicht mehr zulässig

Bischberg, den 13. 08. 2015

Die fortdauernde Trockenheit setzt den Gewässern kräftig zu. In ganz Nordbayern liegen die Wasserabflüsse derzeit im Niedrigwasserbereich. Dadurch können für Fische und andere Wasserbewohner kritische Situationen entstehen. Auch die Nutzbarkeit durch den Menschen ist zunehmend eingeschränkt. Beispielsweise erzeugen Wasserkraftanlagen weniger Energie. Aber auch die Anlieger an Gewässern sowie die Besitzer von Gewässergrundstücken sind betroffen. Sie können nun nicht mehr Wasser aus dem Bach entnehmen und damit ihre Gärten oder Äcker bewässern, es sei denn sie haben eine Erlaubnis des zuständigen Landratsamtes. Wenn man nicht Anlieger an einem Gewässer ist, gilt unabhängig von den Witterungsbedingungen immer ein Abpumpverbot. Die zuständigen Behörden wurden angewiesen, verstärkt zu kontrollieren und Verstöße zu ahnden.

Das Entnehmen von Wasser ist grundsätzlich nur mit einer wasserrechtlichen Gestattung des Landratsamtes möglich. Ausnahmen bestehen nur in engen Grenzen, wenn zum Beispiel geringe Mengen mittels Schöpfgefäßen entnommen werden (Gemeingebrauch) oder wenn die Wasserentnahme durch den sogenannten Anlieger- und Eigentümergebrauch gedeckt ist. Dieser gesetzliche Ausnahmetatbestand gestattet den Eigentümern von Gewässergrundstücken und den unmittelbaren Anliegern an Gewässern die erlaubnisfreie Wasserentnahme zur Bewässerung ihrer Gärten und Äcker. Voraussetzung ist allerdings, dass die Wasserentnahme zu keinen nachteiligen Veränderungen des Gewässers, insbesondere des Wasserabflusses führen. Bei anhaltender Trockenheit und entsprechend niedrigen Wasserständen können jedoch bereits geringfügige Wasserentnahmen nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerökologie haben. Die Wasserentnahme ist dann nicht mehr durch den Anlieger- und Eigentümergebrauch gedeckt und somit unzulässig. Dies gilt auch für den Gemeingebrauch.

Die Auswirkungen der Trockenperiode lassen sich an den kontinuierlichen Abflussmessungen der Wasserwirtschaftsämter ablesen. So nähert sich der Abflusswert des Mains bei Kemmern allmählich dem niedrigsten jemals gemessenen Abflusswert. Kritisch ist die Lage besonders bei den kleineren Bächen. Die ohnehin abflussschwachen Oberläufe können schnell trocken fallen. Für die Gewässerbewohner ist das fatal. Die Regierung von Oberfranken appelliert daher an das Verantwortungsbewusstsein der Bürger, ohne entsprechende Gestattung durch das Landratsamt in der jetzigen Niedrigwassersituation kein Wasser aus den Gewässern zu entnehmen. Zudem sind alle Inhaber von Rechten und Befugnissen zur Nutzung der Gewässer, wie Betreiber von Wasserkraftanlagen oder Fischteichbesitzer, aufgefordert, sich strikt an die Vorgaben ihrer Erlaubnisse zu halten. Mit verstärkten Kontrollen in den nächsten Tagen ist zu rechnen.

Einen Überblick über die Abflüsse der größeren oberfränkischen Fließgewässer ermöglicht der Niedrigwasserinformationsdienst der bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung (http://www.nid.bayern.de). Detailinformationen erhalten sie bei den beiden oberfränkischen Wasserwirtschaftsämtern Hof (Tel.: 09281/891-0) und Kronach (Tel.: 09261/502-0).

 
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