Zutrittsregelungen für öffentliche Gebäude und Einrichtungen

Zutrittsregelungen für öffentliche Gebäude und Einrichtungen der Gemeinde Bischberg ab 2. April 2022

 

Ab dem 2. April 2022 fällt aufgrund der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes des Bundes weitestgehend die Maskenpflicht.

 

Dennoch ist das Infektionsgeschehen in der Gemeinde Bischberg mit gegenwärtig über 100 Infizierten noch relativ hoch. Wie es sich nach Ende der meisten Schutzmaßnahmen entwickelt, ist derzeit noch nicht absehbar.

 

Deshalb wird der Zutritt zu öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen der Gemeinde Bischberg zunächst weiterhin nur mit FFP2-Maske erlaubt. Die bisher gültige 3G-Regelung entfällt.

 

Darüber hinaus bitten wir weiterhin um vorherige Terminvereinbarungen, um lange Wartezeiten vor und in den Amtsgebäuden zu verhindern.

 

Diese Maßnahme ergreifen wir hauptsächlich zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Bischberg und um den weiteren Dienstbetrieb sicherzustellen. Nachdem die meisten Menschen bei einer Coronainfektion auch Krankheitssymptome haben, greifen dann weiterhin die Quarantäneregelungen mit Auswirkungen auf den Dienstbetrieb.

 

Sobald es die Infektionszahlen zulassen, wird der Zutritt in die öffentlichen Gebäude und Einrichtungen der Gemeinde Bischberg ohne jegliche Beschränkungen ermöglicht.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!

 

Vielen herzlichen Dank!

 

Gemeinde Bischberg