Anzeigepflicht für Nicht-Trinkwasseranlagen im Haushalt
Wird Brauchwasser aus Zisternen oder Brauchwasserbrunnen im Haushalt verbraucht (z.B. Toilettenspülungen, Waschmaschinen, etc.), sind diese Anlagen nach §13 Abs. 4 TrinkwV beim Landratsamt Bamberg unter Verwendung des nachfolgenden Formulars anzuzeigen. Eine Nicht-Beachtung der Anzeigenpflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeld belegt werden!
Das Formular befindet sich auf der Homepage der Gemeinde Bischberg unter Informationen/Trinkwasserversorgung oder im Bauamt der Gemeindeverwaltung.
Anmerkung:
Nicht anzuzeigen sind Zisternen, die ausschließlich der Gartenbewässerung dienen!