Grundsteuerbescheide
Sehr geehrte Grundstückseigentümer,
seitens der Verwaltung wurde mit bestem Gewissen und großem Engagement der nächste Schritt zur Umsetzung der Grundsteuerreform eingeleitet. Die Bescheide wurden, soweit uns bis Anfang Dezember 2024 Veranlagungsgrundlagen vorlagen, per E-Post sind versendet.
Sollten Sie der Meinung sein, dass die Grundsteuerfestsetzung in Ihrem Fall fehlerhaft ist, bitten wir Sie zunächst, den Hebesatz zu überprüfen. Ist der Hebesatz in der Berechnung mit 238 v. H. angesetzt, wenden Sie sich bitte an die zuständige Hotline unter der Nummer 089 30700077 oder beantragen Sie beim Finanzamt Bamberg eine Berichtigung des Grundsteuermessbetrages. In diesem Fall bitten wir Sie, uns einen Abdruck des entsprechenden Schreibens zukommen zu lassen. Hintergrund ist, dass wir nicht berechtigt sind, den Grundsteuermessbetrag zu ändern – auch nicht bei offensichtlich fehlerhaften Festsetzungen.
Die auf Grundlage der Festsetzung getroffenen Veranlagungen (Steuerfestsetzungen) sind zu den festgelegten Fälligkeitsterminen zu zahlen.
Einsprüche und Änderungswünsche gegen die Festsetzungsgrundlage konnten nur berücksichtigt werden, wenn sie bis zum 4. Dezember 2024 bei uns eingegangen sind, um in das System eingepflegt zu werden. Nach diesem Termin konnten aufgrund der umfangreichen Vorprüfungen für die Erstellung der Bescheide keine weiteren Änderungen mehr vorgenommen werden. Selbstverständlich werden neu übermittelte Bescheide zeitnah ins Programm eingepflegt und ggf. erstellt oder berichtigt. Sollte für Ihr Grundstück ein Bescheid fehlen, wird dieser ebenfalls erstellt und versendet, sobald uns die erforderlichen Berechnungsgrundlagen vorliegen.
Falls sich seit Erlass der Bescheide Änderungen an Ihrem Grundstück oder Betrieb (z. B. durch Umstrukturierungen in der Land- und Forstwirtschaft) ergeben haben, müssen Sie dies sowohl beim Finanzamt Bamberg als auch bei uns melden. Bis zur neuen Festsetzung bleiben die erlassenen Bescheide weiterhin gültig.
An dieser Stelle möchten wir uns auch herzlich bei unserer Mitarbeiterin, Frau Hollfelder, bedanken. Dank ihrer umfassenden Vorprüfung konnten bereits zahlreiche Fehler in den Bescheiden erkannt und zur Berichtigung an das Finanzamt zurückgegeben werden.
Bei Fragen bitten wir Sie, von Telefongesprächen und persönlichen Absprachen abzusehen und ausschließlich den schriftlichen Weg zu nutzen. Denn neben den laufenden Arbeiten zur Grundsteuerreform, sind der Jahresabschluss der Personenkonten, der Kassenübertrag auf 2025 sowie die Einleitungs- und Verbrauchsgebührenabrechnungen in der Finanzabteilung zu erstellen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage daher etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen kann. Wir werden jedoch selbstverständlich zeitnah antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sachgebiet 10 Finanzen