Schöffenwahl 2023
Schöffenwahl
Im Jahr 2023 werden die Schöffenwahlen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 durchgeführt.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter. Sie stehen gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von deutschen Staatsbürgerinnen und -bürgern, die zu Beginn der Schöffenperiode das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind, ausgeübt werden.
Die Gemeinden haben hierfür Vorschlagslisten aufzustellen.
Sie haben die Möglichkeit sich auf das Amt der Schöffen zu bewerben.
Die Bewerbung ihrerseits muss bis spätestens 24.02.2023 (Jugendschöffen) bzw. 03.03.2023 (Schöffen) in der Gemeinde Bischberg, Bürgerbüro, Schulstraße 16, 96120 Bischberg eingehen.
Bitte nutzen Sie das Bewerbungsformular der Justiz Bayern – www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ - aber auch im Bürgerbüro der Gemeinde Bischberg liegen Formulare aus.
Die Vorschlagslisten für die Berufung zu einem Schöffen in Jugendstrafsachen werden vom jeweiligen Jugendhilfeausschuss bei den Jugendämtern aufgestellt. Weitere Informationen finden Sie beim Landratsamt Bamberg unter https://www.landkreis-bamberg.de/Jugend-und-Familie/Aktuelles-Sch%C3%B6ffenwahl-2023/
Weitere Informationen zum Amt der Schöffinnen und Schöffen finden Sie unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/.
Gemeinde Bischberg