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Zutritt 3G Regel Rathaus

Bischberg, den 10. 01. 2022

Betreten der Dienstgebäude der Gemeinde Bischberg nur mit 3G-Nachweis und FFP2-Maske

Aufgrund einer entsprechenden Empfehlung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration gilt ab Montag, 17. Januar 2022 für den Zutritt zu den Dienstgebäuden der Gemeinde Bischberg (Rathaus, Bauhof. Archiv, etc.) die FFP-2 Maskenpflicht und zusätzlich die 3G-Regelung:

Besucher*innen müssen dann nachweisen, dass sie vollständig geimpft oder genesenen sind bzw. einen negativen Schnelltest vorlegen. Akzeptiert werden dabei Antigentests, die nicht älter als 24 Stunden sind oder PCR-Tests, die höchstens 48 Stunden alt sein dürfen. Selbsttests werden nicht anerkannt und können nicht vor Ort durchgeführt werden. Die Impfung und der Genesenen-Status können mit der Covid- oder Corona-App auf dem Handy oder mittels Ausdrucks des Impfzertifikats nachgewiesen werden. Zusätzlich ist auch der Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument mit Lichtbild erforderlich.

Darüber hinaus bitten wir die Bürgerinnen und Bürger generell zu prüfen, ob für die Erledigung Ihres Anliegens eine persönliche Vorsprache im Rathaus erforderlich ist. Die Gemeindeverwaltung nimmt Ihre Anliegen gerne per E-Mail oder telefonisch entgegen und stimmt mit Ihnen die weitere Vorgehensweise ab.

Ergänzend bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger weiterhin um vorherige Terminvereinbarungen, um längere Wartezeiten im und vor dem Rathaus zu vermeiden. Die Termine sollten - soweit möglich – einzeln und ohne Begleitperson vorgenommen werden.

Schüler*innen, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen und nicht geimpft oder genesen sind, benötigen keinen zusätzlichen Testnachweis. Wie bisher sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag von der Maskenpflicht und auch von der 3G-Regel generell befreit.

Gemeinde Bischberg

 
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Montag bis Freitag:

7:30 bis 12:00 Uhr

Zusätzl. Donnerstag:

13:30 bis 18:00 Uhr

 
 
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