Wasser- und Kanalgebührenabrechnung
Wasser- und Kanalgebührenabrechnung – der Fehlerteufel hat sich eingeschlichen!
Mit Schreiben vom 26. Januar 2021 wurden die Bescheide zur Jahresabrechnung für Verbrauchs- und Einleitungsgebühren für das Kalenderjahr 2020 erstellt und versandt.
Im Nachgang wurde festgestellt, dass hier bedauerlicherweise nicht die ab dem 01. Januar 2020 geltenden Gebührensätze nach den rechtsgültigen Satzungen als Berechnungsgrundlage zu Grunde liegen, sondern die Gebührensätze aus dem Jahre 2019. Eine genaue Überprüfung hat ergeben, dass die Änderung im System bei allen Bescheiden die im Jahr 2020 erlassen wurden, nicht vollzogen wurde.
Im Rahmen der Festsetzungsfrist können die Bescheide für das Kalenderjahr 2020 bis Ende 2024 angepasst werden. Diese Anpassung hat zur Folge, dass die Abrechnung für das Kalenderjahr 2020 höher ausfällt.
Ebenso wurden die Abschläge für die Verbrauchs- und Einleitungsgebühren falsch ermittelt und somit zu niedrig festgesetzt.
Wir haben uns dazu entschlossen, die Korrektur jetzt vorzunehmen. Würden wir dies nicht tun, würde spätestens mit der Abrechnung 2021 für alle Haus- und Grundstückseigentümer bei gleichbleibenden Verbrauchsverhalten eine große Nachzahlung an Gebühren fällig. Zudem wird spätestens bei einer Neukalkulation der Gebühren, die regelmäßig durchgeführt werden muss, das entstandene Defizit der kostenrechnenden Einrichtungen von Wasser bzw. Kanal umgelegt.
Sie erhalten daher in den kommenden Tagen neue Bescheide. Bereits geleistete Nachzahlungen werden wir selbstverständlich auf Ihrem Kundenkonto gutschreiben, auch wenn dies auf den neu erstellten Bescheiden nicht ersichtlich ist.
Wir bedauern dieses Versehen sehr und bitten vielmals um Entschuldigung für Ihre Unannehmlichkeiten!
Gemeinde Bischberg