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Information zur Mehrwertsteuersenkung im Bereich der Verbrauchsgebührenabrechnung

07. 07. 2020

Sehr geehrter Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

aufgrund der zeitlich begrenzten Mehrwertsteuersenkung vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 haben uns in den vergangenen Tagen viele Anfragen wegen Zwischenablesungen, etc. erreicht.

 

Die Gemeinde Bischberg wird für die Verbrauchsgebührenabrechnung in diesem Jahr den Ablesetermin der Jahresabrechnung so legen, dass der derzeit gültige verminderte Mehrwertsteuersatz von 5% für die Verbrauchsgebührenabrechnung zur Wasserversorgung berücksichtigt werden kann. Eine Zwischenablesung ist deshalb nicht erforderlich!

 

Um die verminderte Mehrwertsteuer von 5 % anwenden zu können, müssen alle Zählerstände zur Abrechnung der Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung bis zum 31. Dezember 2020 gemeldet werden. Das heißt, dass sich das Zeitfenster zur Abgabe der Ablesekarten im Sinne der Bürgerinnen und Bürger nach vorne verschieben wird.

 

Nähere Informationen mit dem abweichenden Zeitplan entnehmen Sie bitte gegen Ende des Jahres dem Mitteilungsblatt!

 

Gemeinde Bischberg

-Finanzverwaltung-

 
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