Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)
Allgemeine Informationen
Zur Beantragung einer Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes müssen Sie die Veranstaltung mindestens 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin über das Online-Formular im Bürgerservice-Portal anmelden. Im Anschluss erhalten Sie eine Mitteilung, dass Ihr Antrag in der Gemeinde Bischberg eingegangen ist.
Sofern keine Rückfragen seitens des Bearbeiters aufkommen, gilt die Gestattung als erteilt.
Können Sie die Frist von 2 Wochen nicht einhalten, fällt für die notwendige Prüfung eine Gebühr an.
Notwendige Unterlagen
Bitte füllen Sie das Online-Formular im Bürgerservice-Portal aus - Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG) | Gemeinde Bischberg
Gebühren
Wenn Sie den Antrag fristgerecht abgebeben haben, fallen keine Gebühren für Sie an.
Falls es Ihnen nicht möglich war, die Frist von 2 Wochen zu wahren, entstehen für die notwendige Prüfung Kosten in Höhe von 38,00 €.
Die Zahlung kann nach einer ersten Sichtung per Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.
Ansprechpartner
Bürgerservice / Standesamt
96120Bischberg
Frau Brigitte Zweyer
Zimmer Nr. 2
Schulstr. 16
96120 Bischberg
(0951) 9663814
(0951) 9663899
Frau Sophie Schrepfer
(0951) 9663825
(0951) 9663899
Herr Kilian Vollmer
(0951) 9663831
(0951) 9663899
Bürgerservice-Portal
PDF Formular