Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)

Allgemeine Informationen

Zur Beantragung einer Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes müssen Sie die Veranstaltung mindestens 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin über das Online-Formular im Bürgerservice-Portal anmelden. Im Anschluss erhalten Sie eine Mitteilung, dass Ihr Antrag in der Gemeinde Bischberg eingegangen ist.

Sofern keine Rückfragen seitens des Bearbeiters aufkommen, gilt die Gestattung als erteilt.

 

Können Sie die Frist von 2 Wochen nicht einhalten, fällt für die notwendige Prüfung eine Gebühr an.

Notwendige Unterlagen

Bitte füllen Sie das Online-Formular im Bürgerservice-Portal aus - Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG) | Gemeinde Bischberg

Gebühren

Wenn Sie den Antrag fristgerecht abgebeben haben, fallen keine Gebühren für Sie an.

 

Falls es Ihnen nicht möglich war, die Frist von 2 Wochen zu wahren, entstehen für die notwendige Prüfung Kosten in Höhe von 38,00 €.

Die Zahlung kann nach einer ersten Sichtung per Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.

Ansprechpartner


Bürgerservice / Standesamt

Schulstr. 16
96120Bischberg

Frau Brigitte Zweyer
Zimmer Nr. 2
Schulstr. 16
96120 Bischberg
Telefon (0951) 9663814
Telefax (0951) 9663899

Frau Sophie Schrepfer
Telefon (0951) 9663825
Telefax (0951) 9663899

Herr Kilian Vollmer
Telefon (0951) 9663831
Telefax (0951) 9663899

Formulare

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