Fischereischeine
Allgemeine Informationen
Folgende Fischereischeine können beantragt werden:
Erteilung eines Fischereischeines auf 5 Jahre: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
Erteilung eines Jahresfischereischeines: Nur für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland ohne bestandene Fischerprüfung
Einen Fischereischein können Sie entweder vor Ort im Bürgerbüro oder online im Bürgerservice-Portal beantragen oder verlängern.
Hinweise:
Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie einen Erlaubnisschein (sog. Anglerkarte) für das jeweilige Gewässer, wenn Sie dort nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind.
Notwendige Unterlagen
Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung
Nachweis über Ausbildung (optional)
Nachweis einer außerbayerischen Gemeinde für eine mögliche Befreiung von der Prüfungspflicht (optional)
Für die Ausstellung des Fischereischeins wird zusätzlich ein Passfoto benötigt. Bringen Sie das Passfoto bitte bei der Beantragung des Fischereischeins mit.
Bei der Antragstellung für eine/n Minderjährige/n zusätzlich einzureichen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Gebühren
Antragsgebühr:
Fischereischein auf 5 Jahre: € 35,00
Verlängerung Fischereischein auf 5 Jahre: € 5,00
Fischereischein auf Lebenszeit: € 35,00
Jahresfischereischein: € 7,50
Verlängerung Jahresfischereischein: € 5,00
Zusätzlich ist einer Fischereiabgabe zu entrichten:
Fischereischein auf 5 Jahre: € 40,00
Fischereischein auf Lebenszeit: Abhängig vom Lebensalter (telefonische Anfrage)
Jahresfischereischein: € 15,00
Ansprechpartner
Bürgerservice / Standesamt
96120Bischberg
Frau Brigitte Zweyer
Zimmer Nr. 2
Schulstr. 16
96120 Bischberg
(0951) 9663814
(0951) 9663899
Frau Sophie Schrepfer
(0951) 9663825
(0951) 9663899
Herr Kilian Vollmer
(0951) 9663831
(0951) 9663899
Bürgerservice-Portal: Fischereischein