An-, Ab- und Ummeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen
Die An-, Ab- oder Ummeldung Ihres Wohnsitzes können Sie entweder online oder persönlich im Bürgerbüro vornehmen. Entweder Sie erscheinen persönlich oder Sie können auch eine bevollmächtigte Person mit der Anmeldung beauftragen.
Der Online-Service ist nur für Hauptwohnsitze möglich. Eine An-, Ab- oder Ummeldung von Nebenwohnsitzen ist online nicht möglich.
Voraussetzungen zur An- und Ummeldung
Der Einzug in die Wohnung ist bereits erfolgt. Eine Anmeldung mit einem Datum, das in der Zukunft liegt, ist rechtlich nicht möglich.
An Ihrem vorherigen Wohnort müssen Sie sich nicht abmelden. Dies erfolgt automatisch, wenn Sie sich in Bischberg anmelden.
Bei mehreren Wohnungen in Deutschland: Sie müssen festlegen, wo Ihr Hauptwohnsitz ist.
Bei Minderjährigen bis 16 Jahre ist das Einverständnis beider Elternteile notwendig, wenn aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen wird.
Bei Betreuungen: Betreuer*innen, die eine entsprechende Betreuungsvollmacht mit Aufenthaltsbestimmung und Einwilligungsvorbehalt haben, müssen die betreute Person anmelden.
Aufgabe einer Nebenwohnung:
Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann bei der Meldebehörde des Haupt- oder Nebenwohnsitzes erfolgen.
Wegzug ins Ausland:
Wenn Sie ins Ausland wegziehen, können Sie bei der Abmeldung Ihre Anschrift im Ausland hinterlassen. Die Auslandsanschrift wird im Melderegister gespeichert. In diesem Fall können wir zum Beispiel im Zusammenhang mit Wahlen mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Die Abmeldung ins Ausland kann frühestens 1 Woche vor dem Auszugsdatum erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass Sie möglicherweise die Pflicht haben, Ihren Wohnungswechsel auch anderen Behörden zu melden.
Notwendige Unterlagen
Gültiges Ausweisdokument aller meldepflichtigen Personen
Zur An- und Ummeldung: Bestätigung des Wohnungsgebers/Eigentümers über den Bezug der Wohnung (siehe anhängendes Formular).
Wenn Bischberg der Hauptwohnsitz ist: Personalausweis und bei Zuzug nach Bischberg Reisepass (falls vorhanden) zur Aktualisierung der Anschrift/Wohnort mitbringen.
Einverständniserklärung beider Elternteile, wenn ein minderjähriges Kind aus der gemeinsamen Wohnung mit nur einem Elternteil auszieht (siehe anhängendes Formular).
Falls die An-, Ab- oder Ummeldung durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgt: Eine Vollmacht, die folgende Bereiche umfasst: melderechtliche Angelegenheiten oder Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Behördenangelegenheiten (das gilt auch für Vorsorgevollmachten), Ausweisdokumente aller berechtigten Personen (im Original).
Gebühren
kostenfrei
Ansprechpartner
Bürgerservice / Standesamt
96120Bischberg
Frau Brigitte Zweyer
Zimmer Nr. 2
Schulstr. 16
96120 Bischberg
(0951) 9663814
(0951) 9663899
Frau Sophie Schrepfer
(0951) 9663825
(0951) 9663899
Herr Kilian Vollmer
(0951) 9663831
(0951) 9663899
Formulare
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Bürgerservice-Portal: Abmeldung ins Ausland
Bürgerservice-Portal: elektronische Wohnsitzanmeldung
Einverständniserklärung Umzug Kind (gemeinsames Sorgerecht)
Hinweis bei Abmeldung bzw. Verlegung der Hauptwohnung ab dem 26.01.2026
Hinweis bei Anmeldung bzw. Begründung der Hauptwohnung ab 26.01.2026
Hinweis bei Ummeldung der Hauptwohnung innerhalb der Gemeinde ab dem 26.01.2026
Wohnungsgeberbestätigung