Ablagerungen und Abstellen von Mulden, Baucontainern, Baumaterialien; Aufstellen von Kränen usw. auf öffentlichem Grund

Bischberg, den 25. 08. 2016

In letzer Zeit wird wieder häufig festgestellt, dass Mulden, Baucontainer, Kräne usw. auf öffentlichem Grund (Straßen, Parkbuchten, Wendehammer usw.) abgestellt werden. Aber auch Baumaterial wir immer wieder dort abgelagert.

 

Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass für das Lagern von Baumaterialien sowie für das Abstellen von Mulden und auch für das Aufstellen von Kränen, Bauwägen usw. grundsätzlich das eigene Grundstück in Anspruch zu nehmen ist.

Sollte dies nicht möglich sein, bitten wir vor Nutzung des öffentlichen Grundes eine verkehrsrechtliche Anordnung in der Gemeinde Bischberg zu beantragen.

Werden Baumaterialien sowie Mulden, Bauwägen, Kräne usw. ohe die erforderliche Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichem Grund abgelagert bzw. abgestellt, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die geahndet und mit Geldbuße belegt wird.

Wir bitten künftig um Beachtung.

 

- Gemeinde Bischberg -