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Illegale Sammlung von Abfällen im Landkreis

Bischberg, den 21. 04. 2015

Landratsamt Bamberg

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Pressemitteilung

 

 

 

21. April 2015

 

Derzeit sind in den Briefkästen im Landkreis Bamberg wieder gehäuft Wurfzettel einer „ungarischen Familie“ oder auch Flyer über „Althaushaltsgerätesammlungen“ zu finden. Darauf wird kurzfristig angekündigt, dass nicht mehr benötigte Gegenstände, wie z. B. Elektro- und Elektronikgeräte, Kleidung, Schuhe, Hausrat, Autoreifen, Felgen, Fahrräder, Mopeds, Autos usw., im Rahmen einer Straßensammlung abgeholt werden. Im Aufruf ist zwar der genaue Tag und Zeitraum der Sammlung für die jeweilige Gemeinde genannt, jedoch fehlen jegliche Hinweise auf den oder die „Verantwortlichen“. Solche Sammlungen sind nicht legal und werden vom Landratsamt als Ordnungswidrigkeit geahndet.

 

Sie verfolgen ausschließlich das Ziel, an gewinnbringende Gegenstände heranzukommen; weniger lohnende Teile werden in vielen Fällen am Straßenrand zurückgelassen. Für die Betroffenen ist dies ärgerlich, weil die nicht abgeholten Abfälle wieder zurückgenommen werden müssen. Das Landratsamt Bamberg rät deshalb dringend davon ab, solche Sammlungen zu unterstützen und stattdessen die abfallwirtschaftlichen Einrichtungen (Wertstoffhöfe, Sperrmüllsammlung) zu nutzen.

 

Seit dem 1. Juni 2012 sind gewerbliche Sammlungen von Altkleidern, Schuhen, Schrott, Altmetall etc. nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz anzeigepflichtig. Eine Anzeige der Sammlungen der „ungarischen Familie“ und auch der „Althaushaltsgerätesammlungen“ ist beim Landratsamt Bamberg nicht erfolgt. Dies hat zur Folge, dass die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der gesammelten Abfälle nicht nachgewiesen wurde. Es ist den Trägern der Sammlungen deshalb nicht gestattet diese durchzuführen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass sich unter den Sammlungsgegenständen u. a. „gefährliche Abfälle“ befinden können, für deren Sammlung eine Erlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich ist. Elektro- und Elektronikgeräte dürfen zudem ausschließlich durch einen Vertreiber, einen Hersteller oder über die Wertstoffhöfe des Landkreises Bamberg als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erfasst werden. Eine Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten durch gewerbliche oder sonstige Sammler ist unter keinen Umständen gestattet. Das Landratsamt Bamberg warnt deshalb ausdrücklich davor, für diese Sammlungen Gegenstände bzw. Abfälle bereitzustellen.

 

Im Landkreis Bamberg gibt es ohnehin keine Veranlassung, sich an diesen (illegalen) Sammlungen zu beteiligen, denn die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten ist flächendeckend sichergestellt. Bei allen 11 Wertstoffhöfen im Landkreis Bamberg gibt es ausreichend Möglichkeiten Elektroaltgeräte und Altmetall abzugeben. In allen Gemeinden können Altkleider und vielfach auch Schuhe über entsprechende Container entsorgt werden. Bei Fragen zur Verwertung und Entsorgung hilft die Abfallberatung des Landkreises unter den Telefonnummern 0951/85-706 bzw. -708.

 
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