Fälligkeit der Gemeindesteuern und -gebühren

Bischberg, den 06. 11. 2014

Am 15.11.2014 wird der 4. Abschlag folgener Gemeindesteuern und -gebühren fällig:

 

Grundsteuer A und B

Gewerbesteuer

Wasser- und Kanalgebühren

 

Die Steuerpflichtigen, die der Gemeinde Bischberg bisher noch keine Abbuchungserklärung erteilt haben, werden hiermit aufgefordert, ihre Steuern und Gebühren fristgerecht zu entrichten.

Bei dieser Gelegenheit möchte wir nochmals alle Bürger bitten, für die anfallenden Gebühren und Abgaben (Wasser- und Kanalgebühren, Grundsteuer, usw.) ein SEPA-Lastschriftmandat / Einzugsermächtigung zu erteilen, da nicht bei jeder Fälligkeit ein gesonderter Bescheid zugesandt wird.

  • Sie sparen sich den Weg zur Sparkasse oder Bank - und damit Zeit und Kosten
  • Sie sparen sich das Ausfüllen von Überweisungsbelegen
  • Sie können fällige Beitragszahlungen nicht übersehen
  • Sie vermeiden auf jeden Fall Mahnungen und Mahnkosten
  • es wird erheblich weniger Papier verbraucht - der Umwelt zuliebe!