Sicherung und Reinigung der Gehwege im Herbst

Bischberg, den 01. 10. 2014

Wir weisen auf die "Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die SIcherung der Gehbahnen im Winter" vom 06.09.2001 hin und bitten alle Bürgerinnen und Bürger, die Gehwege - aus Verkehrssicherungsgründen - zu reinigen.

 

Um Verstopfungen von Kanalschächten usw. zu vermeiden, bitten wir auch, die Abflussrinnen zuu reinigen (Laub und ähnl.)!

Abschließend machen wir darauf aufmerksam, dass die Nichterfüllung der Sicherungs- und Reinigungsarbeiten eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einem Bußgeld belegt werden kann!

WIr bitten Sie - vor allem in Ihrem eigenen Interesse - die Gehwege zu reinigen und zu sichern

 

Gemeinde Bischberg