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Anzeigepflicht für Nicht-Trinkwasseranlagen im Haushalt

Bischberg, den 20. 03. 2017

Wird Brauchwasser aus Zisternen oder Brauchwasserbrunnen im Haushalt verbraucht (z.B. Toilettenspülungen, Waschmaschinen, etc.), sind diese Anlagen nach §13 Abs. 4 TrinkwV beim Landratsamt Bamberg unter Verwendung des nachfolgenden Formulars anzuzeigen. Eine Nicht-Beachtung der Anzeigenpflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeld belegt werden!

 

Das Formular befindet sich auf der Homepage der Gemeinde Bischberg unter Informationen/Trinkwasserversorgung oder im Bauamt der Gemeindeverwaltung.

 

Anmerkung:

Nicht anzuzeigen sind Zisternen, die ausschließlich der Gartenbewässerung dienen!

 
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